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Die Rechtskunde befaßt sich außerhalb des Rechtsunterrichts mit einzelnen Rechtsgebieten, die in der Praxis ihre Bedeutung haben.
Sie ist zunächst in die drei Teilbereiche
Privatrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
eingeteilt.
Diese Rechtsgebiete finden Sie auf untergeordneten Internetseiten, die Sie durch Anklicken der Namen erreichen können. Die aufgerufene Seite öffnet sich dann in einem neuen Fenster.
Des weiteren werde ich eine weitere Internetpräsenz mit dem Thema Rechtskunde anbieten.
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